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   OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 153/20   

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OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 153/20 (https://dejure.org/2020,23258)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2020 - 10 LA 153/20 (https://dejure.org/2020,23258)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2020 - 10 LA 153/20 (https://dejure.org/2020,23258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) AsylG; § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG; § 78 Abs. 4 S. 4 AsylG; § 47 Abs. 1 VwVfG; § 47 Abs. 2 S. 1 VwVfG
    Keine Möglichkeit der Umdeutung einer rechtswidrigen Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) AsylG in eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG; Erfordernis der Wesensgleichheit als Voraussetzung einer Umdeutung; Anforderungen an die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2020, 1043
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - 11 A 3925/19

    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.R.e. Antrags auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 153/20
    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 13.03.2020 - 11 A 3925/19.A -, juris) die Möglichkeit einer Umdeutung verneint, weil die Entscheidungen nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) AsylG und nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG wesensverschieden seien, an sie unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft seien und es sich daher um unterschiedliche Streitgegenstände handele.

    13 Unabhängig davon, würde die grundsätzliche Bedeutung der von der Beklagten aufgeworfenen Frage auch deshalb nicht vorliegen, weil sie anhand des Gesetzes und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - 11 A 3925/19.A -, juris Rn. 7; Thüringer OVG, Beschluss vom 03.02.2020 - 3 ZKO 773/19 -, juris Rn. 6): Ein Bescheid, mit dem ein Asylantrag nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) AsylG als unzulässig abgelehnt wird, kann nicht in einen ablehnenden Bescheid nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG umgedeutet werden (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - 11 A 3925/19.A -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 03.02.2020 - 3 ZKO 773/19 -, juris; offengelassen: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.02.2020 - 1 LB 24/19 -, juris Rn. 68).

    So hat der Schutzsuchende bei einer auf § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG gestützten Entscheidung nicht die Möglichkeit, nach erfolglosem Ablauf der Überstellungsfrist doch noch eine inhaltliche Prüfung seines Schutzbegehrens zu erreichen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - 11 A 3925/19.A -, juris Rn. 21).

    Denn nach § 36 Abs. 4 AsylG darf eine Aussetzung - anders als bei Vorliegen einer Abschiebungsanordnung (vgl. § 34a Abs. 2 AsylG) - nur erfolgen, wenn "ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - 11 A 3925/19.A -, juris Rn. 24; Thüringer OVG, Beschluss vom 03.02.2020 - 3 ZKO 773/19 -, juris Rn. 10; Hessischer VGH, Beschluss vom 01.09.2017 - 4 A 2987/16.A -, juris Rn. 68 zu § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG a.F.).

    Dem ist jedoch nicht zuzustimmen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - 11 A 3925/19.A -, juris Rn. 25; Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 36 AsylG Rn. 21).

    Mithin kann es bei einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG auch ohne das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommen (in diesem Sinne auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - 11 A 3925/19.A -, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 04.05.2020 - 1 C 5.19

    Rechtsschutz gegen eine Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 153/20
    Im Übrigen sind sie aber mit unterschiedlichen Rechtsfolgen verbunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.2020 - 1 C 5.19 -, juris Rn. 24 zu §§ 29 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3, 34a, 35, 37 Abs. 1 AsylG).

    Die Regelung des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist insoweit spezieller (BVerwG, Urteil vom 04.05.2020 - 1 C 5.19 -, juris Rn. 22).

    Darüber hinaus ist etwa auch der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsandrohung (im Fall des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG) anzuwendende Maßstab für den Betroffenen ungünstiger (a.A. im Ergebnis wohl BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 19, und Urteil vom 04.05.2020 - 1 C 5.19 -, juris Rn. 29, jeweils ohne weitere Ausführungen hierzu).

  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 153/20
    Bei der Umdeutung wird die im Verwaltungsakt getroffene (rechtswidrige) Regelung nicht lediglich auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt, sondern durch eine andere (rechtmäßige) Regelung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 16), so dass sie im gerichtlichen Verfahren nicht der Aufhebung unterliegt (BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 13, 16; vgl. auch Senatsbeschluss vom 20.02.2020 - 10 LA 53/20 -, juris Rn. 20).

    Darüber hinaus ist etwa auch der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsandrohung (im Fall des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG) anzuwendende Maßstab für den Betroffenen ungünstiger (a.A. im Ergebnis wohl BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 19, und Urteil vom 04.05.2020 - 1 C 5.19 -, juris Rn. 29, jeweils ohne weitere Ausführungen hierzu).

  • OVG Thüringen, 03.02.2020 - 3 ZKO 773/19

    Umdeutung einer Unzulässigkeitenscheidung im Dublin-Verfahren nicht zulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 153/20
    13 Unabhängig davon, würde die grundsätzliche Bedeutung der von der Beklagten aufgeworfenen Frage auch deshalb nicht vorliegen, weil sie anhand des Gesetzes und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - 11 A 3925/19.A -, juris Rn. 7; Thüringer OVG, Beschluss vom 03.02.2020 - 3 ZKO 773/19 -, juris Rn. 6): Ein Bescheid, mit dem ein Asylantrag nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) AsylG als unzulässig abgelehnt wird, kann nicht in einen ablehnenden Bescheid nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG umgedeutet werden (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - 11 A 3925/19.A -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 03.02.2020 - 3 ZKO 773/19 -, juris; offengelassen: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.02.2020 - 1 LB 24/19 -, juris Rn. 68).

    Denn nach § 36 Abs. 4 AsylG darf eine Aussetzung - anders als bei Vorliegen einer Abschiebungsanordnung (vgl. § 34a Abs. 2 AsylG) - nur erfolgen, wenn "ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - 11 A 3925/19.A -, juris Rn. 24; Thüringer OVG, Beschluss vom 03.02.2020 - 3 ZKO 773/19 -, juris Rn. 10; Hessischer VGH, Beschluss vom 01.09.2017 - 4 A 2987/16.A -, juris Rn. 68 zu § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG a.F.).

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 22.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 153/20
    Zutreffend führt die Beklagte zwar aus, dass ernstliche Zweifel im Sinne des § 36 Abs. 4 AsylG vorliegen, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung nicht standhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 -, juris Rn. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2017 - 1 VR 5.17

    "Islamischer Staat"; "Jihad"; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 153/20
    Demgegenüber sind bei der Entscheidung über vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsanordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO allerdings das Interesse des Betroffenen, von einer Abschiebung vorerst verschont zu bleiben, gegen das öffentliche Interesse an einer baldigen Durchführung der Abschiebung gegeneinander abzuwägen (Pietzsch in BeckOK Ausländerrecht, Stand: 01.03.2020, § 34a AsylG Rn. 32; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30.08.2017 - 1 VR 5.17 -, juris Rn. 6 zu einer Abschiebungsanordnung nach § 58a Abs. 1 AufenthG).
  • VGH Hessen, 01.09.2017 - 4 A 2987/16

    Dublinverfahren, Ungarn, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 153/20
    Denn nach § 36 Abs. 4 AsylG darf eine Aussetzung - anders als bei Vorliegen einer Abschiebungsanordnung (vgl. § 34a Abs. 2 AsylG) - nur erfolgen, wenn "ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2020 - 11 A 3925/19.A -, juris Rn. 24; Thüringer OVG, Beschluss vom 03.02.2020 - 3 ZKO 773/19 -, juris Rn. 10; Hessischer VGH, Beschluss vom 01.09.2017 - 4 A 2987/16.A -, juris Rn. 68 zu § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG a.F.).
  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 153/20
    Bei der Frage der Möglichkeit einer Umdeutung sind nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die mittelbaren Rechtsfolgen der Entscheidung in den Blick zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 16.11.2015 - 1 C 4.15 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 153/20
    Eine Rechtssache ist nur dann im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und (im Falle einer Rechtsfrage) nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; ferner: GK-AsylG, Stand: Juni 2019, § 78 AsylG Rn. 88 ff. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2019, § 78 AsylG Rn. 21 ff. m.w.N).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2020 - 10 LA 153/20
    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.02.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.01.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers;

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2020 - 1 LB 24/19

    Asylantrag eines in Deutschland geborenen Kindes von im Dublin-Ausland

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2020 - 10 LA 53/20

    Abänderungsverfahren; Austausch Rechtsgrundlage; Umdeutung; Wesensveränderung

  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 BN 4.18

    Höhe des Elternbeitrags für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege;

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 11 LA 471/08

    Divergenzzulassung bei wesentlicher Veränderung der einer früheren

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 10 LA 349/18

    Divergierende Rechtsprechung; Klärungsbedürftigkeit; Vorlagebeschluss

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 10 LA 355/18

    (Streitwert, Zahlungsanspruch); Basisprämie; Zahlungsanspruch

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 10 LA 48/23

    Anlandungszahlen; Aufnahmekapazität; Dublin III-VO; Umdeutung; Wahlfeststellung;

    Die Beklagte hat aber auch schon nicht dargelegt, dass die Auffassung des Verwaltungsgerichts unzutreffend wäre, zumal eine Umdeutung / Wahlfeststellung zwischen verschiedenen Unzulässigkeitsgründen des § 29 Abs. 1 AsylG immer wieder rechtlichen Bedenken begegnet ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30.3.2021 - 1 C 41.20 -, juris Rn. 10 ff. ( § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG und § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ) und vom 21.11.2017 - 1 C 39.16 -, Rn. 42 ff. ( § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG und § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG ); Senatsbeschlüsse vom 13.8.2020 - 10 LA 153/20 -, juris Rn. 15 ff. ( § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) AsylG und § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ), und vom 20.2.2020 - 10 LA 53/20 -, juris Rn. 21 (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG und § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG )).
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